Für Gottesdienste gibt es klare Vorgaben

Gottesdienstordnung und kirchliche Agende sind die Basis – Strenge Schutzkonzepte Stuttgart. Gottesdienste sind durch die Glaubensfreiheit im Grundgesetz besonders geschützt. Das bringt offenbar manchen auf die Idee, eine Veranstaltung einfach als Gottesdienst zu deklarieren, um geltende Corona-Regeln auszuhebeln. Doch so einfach ist das nicht. Entscheidend ist die landeskirchliche Agende. Neben digitalen Gottesdienstformaten bleiben auch analoge … Weiterlesen …