Erlaß des Kultusministeriums zum Besuch des KU

Die Verordnung des Kultusministeriums Stuttgart zurÄnderung der Schulbesuchsverordnung bezgl. des Konfirmandenunterrichts vom 10. Mai 2009 sieht folgende Änderung in §1 (4) vor: “(4) Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei; nach örtlicher Absprache kann dieser Nachmittag zusätzlich in Klasse 7 freigehalten werden.” Den ganzen Erlaß lesen Sie in … Weiterlesen …