Militärseelsorgevertrag vor 65 Jahren unterzeichnet

Die zentralen Verwaltungsaufgaben für die Militärseelsorge nimmt das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr wahr, an dessen Spitze ein Militärgeneraldekan steht. Das Kirchenamt ist als Bundesoberbehörde dem Verteidigungsministerium unmittelbar nachgeordnet.

Die derzeit 114 evangelischen Militärpfarrer stehen als Bundesbeamte auf Zeit zwar in einem Dienstverhältnis zum Staat, bleiben aber an Lehre und Bekenntnis ihrer Kirchen gebunden. Alle Militärseelsorger haben zivilen Status und sind im Unterschied zu anderen Armeen nicht in die militärische Struktur eingegliedert. Finanziert wird die Militärseelsorge aus Bundesmitteln, derzeit mit etwa 30 Millionen Euro.

Eine Sonderaufgabe der Militärseelsorge ist der lebenskundliche Unterricht, der allen Soldatinnen und Soldaten erteilt wird. Dieser ist kein Religionsunterricht, wird aber in der Regel von Militärseelsorgern und besonders qualifizierten Lehrkräften während der Dienstzeit erteilt.

Innerhalb der evangelischen Kirche war die Militärseelsorge von Anfang an umstritten. Dabei war der Streit häufig mit kontroversen friedensethischen Positionen oder generellen Bedenken verknüpft, die sich auf eine vermutete Nähe der Militärseelsorge zur staatlichen Sicherheitspolitik bezogen. Besonders im Zusammenhang mit der Debatte über die Nachrüstung Mitte der 80er Jahre sah sich der kirchliche Dienst an den Soldaten häufig kritischen Fragen ausgesetzt.

Seit 2008 gibt es das Amt des EKD-Friedensbeauftragten als friedensethisches Pendant zum Militärbischof. Derzeit bekleidet der mitteldeutsche Landesbischof Friedrich Kramer dieses Amt.

Erneut zum Zankapfel wurde die Militärseelsorge nach der Wende. Die ostdeutschen Landeskirchen lehnten die Übernahme des Vertrages von 1957 aus Sorge vor zu großer Staatsnähe ab. Mit einer Übergangsregelung wurde 1991 eine Mindestmaß an seelsorgerlicher Betreuung der Bundeswehrsoldaten in den neuen Ländern sichergestellt, die nebenamtlich durch Gemeindepfarrer erfolgte und als unbefriedigend empfunden wurde. Nach einer Rahmenvereinbarung, die von 1994 bis 2003 galt, trat zum 1. Januar 2004 das Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr in Kraft. Damit wurde der Streit beigelegt. Neben der evangelischen Militärseelsorge gibt es auch eine katholische und eine jüdische Militärseelsorge. Gemeinsam mit den islamischen Verbänden wird auch eine muslimische Militärseelsorge angestrebt.

Quelle: Evangelische Kirche in Deutschland: Nachrichten ( https://www.ekd.de/rss/editorials.xml)
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