Dienstbefreiung für den Besuch des 37. Deutschen Evang. Kirchentags vom 19.-23. Juni 2019 in Dortmund

Entsprechend der bisherigen Praxis kann für die Teilnahme an den Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentags Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge im Umfang von jeweils bis zu drei Arbeitstagen gewährt werden.

Quelle: DEKT Landesausschuss Württemberg ( http://www.kirchentag-wuerttemberg.de/meta/rss/)
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