Ächtung der Todesstrafe

Gerechtigkeit wird nicht durch weiteres Unrecht erreicht – davon ist der Ratsvorsitzende der EKD, Nikolaus Schneider, überzeugt. In der deutschen Huffington Post spricht er sich für die Ächtung der Todesstrafe aus:Mittlerweile engagieren sich viele Christen und Christinnen unterschiedlicher Konfessionen weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe. Sie tun dies aus der tiefen Überzeugung des Glaubens heraus, dass Gott allein Herr über Leben und Tod ist. Durch die Vollstreckung von Todesurteilen setzt sich staatliche Gewalt an seine Stelle und relativiert den Wert des menschlichen Lebens. Dies aber ist meines Erachtens mit der Botschaft des Evangeliums nicht vereinbar! Nach dem biblischen Zeugnis hat jeder Mensch als Ebenbild Gottes eine unveräußerliche Würde. Und Christinnen und Christen haben gelernt, dass die Achtung dieser Würde die Todesstrafe ausschließt. Nicht zuletzt dieses Verständnis der Menschenwürde war ein Ausgangspunkt für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dort wird in Artikel 5 das Recht, nicht der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, festgestellt. Dieser Artikel der UN-Menschenrechtserklärung steht nach meiner Auffassung in Widerspruch zu staatlichen Tötungen. Davon wollen wir nicht loslassen – gegen alle Infragestellungen durch Länder und Regierungen, die die Todesstrafe praktizieren.In Deutschland setzen sich viele Kirchengemeinden gegen die Todesstrafe ein. Schon vor 15 Jahren hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Todesstrafe als eine „besonders drastische und unheilbare Weise, die Menschenrechte zu verachten“ bezeichnet und festgestellt: „Der Kampf um die weltweite Abschaffung der Todesstrafe seit 1948 ist nicht ohne Erfolg geblieben. Aber angesichts einer immer noch erschreckend hohen Anzahl an Hinrichtungen muss er unvermindert fortgesetzt werden.“ Ich halte die Anwendung der Todesstrafe für einen Akt barbarischen Handelns und nicht für ein Rechtsinstrument. Todesstrafe beantwortet Gewalt mit Gegengewalt. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach ausgleichender Bestrafung – die Erfahrungen lehren uns, dass Gerechtigkeit nicht durch weiteres Unrecht erreicht wird. Dagegen setzen wir als Kirchen auf eine heilende Gerechtigkeit, die Opfer und Täter im Blick behält. Das ist eine Gerechtigkeit, die auch danach trachtet, das Bestrafen der Täter so zu gestalten, dass sie zu Einsicht, Reue und Umkehr ermutigt und angeleitet werden. Als Christ vertraue ich dabei auf Gottes Gericht und die umfassende Gerechtigkeit, die nur Gott allein gewähren kann. Gerade in den schwierigen Fragen von Schuld und Vergebung gewinnt die Botschaft vom Leben und Sterben Jesu Christi eine ganz eigene Tiefe. Als der Sohn Gottes sich in der Konsequenz seiner grenzenlosen Menschenliebe zum Tode verurteilen und auf Golgatha am Kreuz hinrichten ließ, starb er für Sünder und Gerechte. Damit hat er die absolute Macht der Sünde gebrochen. Im Vertrauen auf die Liebe Gottes in Jesus Christus können Menschen auch mit schwersten Verfehlungen Vergebung erfahren und als gerechtfertigte Sünder weiterleben. Diese Möglichkeit darf ihnen nicht von Menschen genommen werden. Deshalb bin ich für die Ächtung der Todesstrafe. (Quelle: www.huffingtonpost.de)
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Evangelische Kirche in Deutschland: Editorials

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