Zweimal halb statt einmal ganz

Koch meint…

Hm! Oder anders ausgedrückt: Schade, dass man sich entschieden hat, sich nicht zu entscheiden! Dabei hätte alles dafür gesprochen, den so genannten Gebetstag für verfolgte Christen auch in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg auf den Sonntag Reminiscere zu legen. Wo er deutschlandweit seit 2008 hingehört. Nur eben nicht hier bei uns. Weil er hier bei uns seit 2007 am 26. Dezember, das ist der 2. Weihnachts- und gleichzeitig Stephanustag, begangen wird. Ersteres hat die EKD-Synode, Letzteres die württembergische Landessynode beschlossen. Die sich bei ihrer Frühjahrstagung 2012 in diesen Tagen des Themas erneut angenommen und dabei eine Entscheidung getroffen hat, die in Wirklichkeit keine ist. Ab sofort bleibt es nämlich den einzelnen Kirchengemeinden überlassen, wann sie den Gebetstag begehen: an Weihnachten oder am 2. Sonntag der Passionszeit. Und das ist, wie gesagt, schade.

Grund 1: Württemberg geht wieder einmal einen Sonderweg. Grund 2: An Reminiscere wäre das wichtige Thema der Christenverfolgung freigestellt und würde nicht wie am 26. Dezember von Weihnachten überlagert, dominiert oder gar verdrängt. Grund 3: Den Gebetstag zwischen dem einen und dem anderen Datum zu splitten, schwächt seine Außenwirkung. Denn medial wie politisch gesehen ist einmal ganz besser als zweimal halb. Trotzdem ist zweimal halb einstimmig beschlossen und damit eine Chance vergeben worden – warum auch immer. Dem Gebetstag für verfolgte Christen tut dieses Unentschieden jedenfalls nicht wirklich gut.

Das meint Koch. Und was meinen Sie?


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