Die Einladung annehmen – Grün-Rot und die Kirchen

Koch meint…

Der neue Landtag von Baden-Württemberg hat sich konstituiert. Winfried Kretschmann ist als Ministerpräsident gewählt und mit „So wahr mir Gott helfe“ vereidigt. Die künftige Regierung steht. Es kann also losgehen mit dem grün-roten Projekt. Oder anders und mit dem Motto des Koalitionsvertrags ausgedrückt: „Der Wechsel beginnt.“ Wobei man das natürlich auch anders sehen mag.

Was aber dürfen die Kirchen von den kommenden fünf Jahren erwarten? Zunächst einmal dies: „Wir verteidigen die Freiheit des Denkens, des Gewissens, des Glaubens und der Verkündigung. Grundlage und Maßstab dafür ist unsere Verfassung. Für uns ist das Wirken der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wertvoll, insbesondere wo sie zur Verantwortung für Mitmenschen und das Gemeinwohl ermutigen und damit Tugenden vermitteln, von denen unsere Demokratie lebt. Wir suchen das Gespräch mit ihnen und, wo wir gemeinsame Aufgaben sehen, die Zusammenarbeit. Wir stehen zu den geltenden Staatsverträgen.“

Klingt gut, auch wenn diese Sätze in besagtem Koalitionsvertrag erst ziemlich weit hinten und interessanter Weise unter der Überschrift „Weltoffenes Baden-Württemberg“ zu finden sind. Was man ja durchaus als Kompliment verstehen darf. Und doch gleichzeitig zur Kenntnis nehmen muss, dass schon der Absatz über die Notariats- und Grundbuchreform länger geraten ist als der über die Kirchen. Die ansonsten im umfänglichen Inhaltsverzeichnis nur noch an einer weiteren Stelle wenigstens indirekt erwähnt werden, und zwar bei „Religion und Ethik vermitteln Werte“. Wo es u. a. heißt: „Wir werden am Verfassungsrang des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts festhalten.“

Nun sind Inhalt und Inhaltsverzeichnis bekanntlich zweierlei und letzteres deshalb kein Maßstab dafür, wie wichtig oder unwichtig der neuen grün-roten Landesregierung die Kirchen sind. Es kommt vielmehr auch hier auf das Kleingedruckte an. Ein Beispiel von sicher mehreren: „Wir setzen uns an der Seite der Flüchtlingsverbände, der Kirchen und anderer Initiativen für einen humaneren Umgang mit Flüchtlingen ein“, steht auf Seite 73 des Koalitionsvertrags. Es lohnt sich also, auch dieses Kleingedruckte irgendwann komplett zu lesen.

Aber kommt es eigentlich überhaupt darauf an, wie oft die Kirchen in einem Koalitionsvertrag erwähnt werden? Meine Antwort lautet: Die gemeinsamen Schnittmengen sind wichtig. Und die gibt es, denke ich, zwischen Grün-Rot und den Kirchen zuhauf – nicht zuletzt in der Sozial- und der Umweltpolitik. So wie es umgekehrt auch gravierende Unterschiede gibt. Jedenfalls ist es nur schwer vorstellbar, dass beispielsweise ein Satz wie dieser den kirchlichen Segen bekommt: „Mit dem Credo ‚Gleiche Rechte – gleiche Pflichten’ werden wir im gesamten Landesrecht dafür Sorge tragen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft“ – von Lesben und Schwulen – „im vollen Umfang der Ehe gleichgestellt wird.“

Sagen wir’s so: Man wird miteinander zu reden haben, Gemeinsamkeiten ausloten und Meinungsverschiedenheiten austragen müssen, und zwar als Partner, die hinüber wie herüber „wertvoll“ sind! Wobei ich dabei auch unserer Kirche nur raten kann, ihr Licht nicht unter den Scheffel zu stellen, sondern offensiv auf die Parteien und Personen zuzugehen, die nun die Landesregierung stellen. Wie heißt es doch in der Präambel zum Koalitionsvertrag so schön: „Wir laden alle in unserer Gesellschaft ein, mit uns gemeinsam am Baden-Württemberg der Zukunft zu arbeiten.“ Die Kirchen sollten diese Einladung so verstehen, dass sie kommen dürfen, wann immer sie wollen – und hin und wieder und wenn’s sein muss auch als ungebetene Gäste.

Zunächst aber nicht nur der neuen Landesregierung, sondern dem neuen Landtag insgesamt Gottes Segen!

Das meint Koch. Und was meinen Sie?


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